Das BSI hat diese Richtlinie nunmehr im Hinblick auf eine noch bessere Umsetzbarkeit in der Praxis angepasst. Die TR RESISCAN 1.1 wurde daher praxisbezogen und in den Anwendungsmöglichkeiten für viele Fallszenarien in den Bereichen des ersetzenden Scannens weiterentwickelt. Der modulare Aufbau der TR ermöglicht es den Nutzern, eine individuell an ihre Bedürfnisse angepasste Digitalisierungsumgebung zu erstellen und hierdurch den Grad der Rechtssicherheit im Rahmen der Digitalisierung von Geschäftsprozessen weiter zu erhöhen.
Dazu wurden vor allem die Anforderungen der Anwender und die in der bisherigen Praxis der Nutzer gewonnenen Erfahrungen berücksichtigt. Dies beruht auf einem kontinuierlichen Erfahrungsaustausch mit Kommunalverwaltungen, Bundes- und Justizbehörden, sowie Verbänden aus Wirtschaft und Verwaltung.