BSI: Einladung zur Definierung des Mindeststandards zur Mitnutzung externer Cloud-Dienste

Das BSI hatte bereits im April 2017 einen Mindeststandard über die Nutzung externer Cloud-Dienste veröffentlicht. Dieser regelt Beschaffung, Betrieb und Beendigung von externen Cloud-Diensten. Als wesentliches Merkmal ist in diesen Fällen das bestehende Vertragsverhältnis zwischen der Behörde als Auftraggeber und der IT-Wirtschaft als Cloud-Anbieter zu sehen. Darüber hinaus existieren im Cloud-Umfeld aber noch weitere Einsatzszenarien. Insbesondere die Mitnutzung ist hierbei eine bedeutende Form. Hier greifen IT-Anwender einer Behörde auf einen externen Cloud-Dienst zu, ohne dass die Behörde ein Vertragsverhältnis mit dem Anbieter eingegangen ist. Diese Fälle sind bisher nicht durch Mindeststandards geregelt.

Mindeststandard des BSI nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BSIG zur Mitnutzung externer Cloud-Dienste in der Bundesverwaltung

bsi.bund.de

Neueste Artikel

Ein neuer Digitaler Ausweis-Service ermöglicht die vollautomatisierte Identifikation und Legitimierung von Sparkassen-Kunden innerhalb kürzester Zeit. Entwickelt wurde der Service von der S-Markt & Mehrwert. Die Pilotierung und Einführung wird…

Der Vorsitzende des IT-Planungsrates und der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes sowie die Geschäftsführer von Bank-Verlag und Governikus vereinbaren intensiven Informationsaustausch der beiden Branchen.

Nach der Hauptversammlung vom 29. April 2019 berief der Aufsichtsrat auf seiner Sitzung am 9. Mai Massimo Sarmi zum Vizepräsidenten des Aufsichtsrats. Zugleich wurde Nicola Cordone als Vorstandsvorsitzender (CEO) des…