Ärztetag fordert Neukonzeption des Projektes elektronische Gesundheitskarte

“Der Ärztetag hat sehr engagiert die notwendigen Kriterien für den Datenschutz bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte diskutiert und den Vorstand der Bundesärztekammer beauftragt, auf der Basis unseres Positionspapiers das Projekt eGK konstruktiv-kritisch zu begleiten“, so Dr. Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses „Telematik“ der Bundesärztekammer, zur Debatte über das Projekt elektronische Gesundheitskarte auf dem 111. Deutschen Ärztetag. Der Ärztetag fordert, die Telematik-Plattform mit einer Online-Anbindung von mehr als 50 Berufsgruppen im Gesundheitswesen und bis zu zwei Millionen Zugriffsberechtigten konzeptionell weiterzuentwickeln und hierzu das vom Vorstand der Bundesärztekammer vorgelegte Positionspapier zum Einsatz von Telematik im Gesundheitswesen als Grundlage zu nutzen. Die Weiterentwicklung sei notwendig im Interesse des Erhalts der ärztlichen Schweigepflicht, einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Patienten und Ärzten, der informationellen Selbstbestimmung der Bürger und der weiteren Funktionsfähigkeit der medizinischen Versorgung. Für einrichtungs- und sektorübergreifende Patientenakten bestünden keine allgemein anerkannten und technisch realisierten sowie rechtlich abschließend bewerteten Konzeptionen. Für den Aufbau einer sicheren Kommunikationsinfrastruktur müsse sich der Staat auf die Schaffung sicherer rechtlicher Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen beschränken. „Die Entscheidung über die Einführung und den Einsatz telematischer Behandlungsverfahren für Patienten und Ärzte muss freiwillig sein. Die Auswirkungen des Einsatzes von Telematik im Gesundheitswesen auf die Patient-Arzt-Beziehung müssen verstärkt wissenschaftlich untersucht werden“, forderten die Delegierten. Die Ärzteschaft macht ihr Mitwirken in der gematik GmbH und an den Tests in den Regionen von der Beachtung der von ihr formulierten Prüfsteine und Positionen zum Einsatz der Telematik im Gesundheitswesen abhängig. Folgende Forderungen müssten bei der erforderlichen Neukonzeption des Projektes erfüllt werden: • Medizinische Daten sind so zu schützen, dass auch gegebenenfalls erfolgende Änderungen der Zugriffsrechte unwirksam bleiben. • Erprobung von Speichermedien in der Hand des Patienten wie auch anderer Alternativen zur Datenspeicherung auf zentralen Servern. • Umfassende Evaluation und öffentliche Bereitstellung der Ergebnisse vor der flächendeckenden Einführung. • Erstellung und Veröffentlichung eines Sicherheitsgutachtens durch unabhängige Experten vor der flächendeckenden Einführung. • Freiwillige Entscheidung der Ärzte über die Nutzung der neuen Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte und die Online-Anbindung. • Freiwillige Entscheidung von Ärzten und Patienten über die Nutzung von elektronischen Patientenakten. • Wenn Ärzten kein ökonomisch nachweisbarer Nutzen entsteht, sind die Kosten umfassend durch den jeweiligen Nutznießer zu vergüten. • Keine Einführung des elektronischen Rezepts. • Die Notfalldaten sind durch eine auf dem Chip der elektronischen Gesundheitskarte zu speichernde „Klinische Basisinformation“ zu ersetzen. • Der sichere elektronische Arztbrief muss allen Ärzten mit Beginn der Online-Phase zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung stehen. • Die Konzepte für Arzneimitteldokumentation und elektronische Patientenakte sind neu aufzusetzen. www.baek.de 

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