Bislang wurden nur Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute von einer staatlichen Bundesbehörde beaufsichtigt. Nun müssen auch Zahlungsdienstleister wie ConCardis eine Zulassung für den Geschäftsbetrieb bei der BaFin beantragen, die diesen anschließend überwacht. „Davon profitieren auch unsere Kunden“, erklärt Manfred Krüger. „Der Qualitätsstandard unserer Leistungen wird nicht nur von uns sichergestellt, sondern darüber hinaus von der BaFin überprüft. Neben mehr Sicherheit schafft das ZAG zusätzlich mehr Transparenz und Wettbewerb.“ www.concardis.com
Städte und Gemeinden sehen auch nach den Ergebnissen der Neuauflage des Zukunftsradar Digitale Kommune im Jahr 2019 einen hohen Nutzen durch die Digitalisierung. Gleichzeitig werden auch in diesem…