Bislang wurden nur Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute von einer staatlichen Bundesbehörde beaufsichtigt. Nun müssen auch Zahlungsdienstleister wie ConCardis eine Zulassung für den Geschäftsbetrieb bei der BaFin beantragen, die diesen anschließend überwacht. „Davon profitieren auch unsere Kunden“, erklärt Manfred Krüger. „Der Qualitätsstandard unserer Leistungen wird nicht nur von uns sichergestellt, sondern darüber hinaus von der BaFin überprüft. Neben mehr Sicherheit schafft das ZAG zusätzlich mehr Transparenz und Wettbewerb.“ www.concardis.com
Ein neuer Digitaler Ausweis-Service ermöglicht die vollautomatisierte Identifikation und Legitimierung von Sparkassen-Kunden innerhalb kürzester Zeit. Entwickelt wurde der Service von der S-Markt & Mehrwert. Die Pilotierung und Einführung wird…