Laut der Vereinbarung sollen die Kassen die Pauschalen für die Kartenterminals im zweiten und dritten Quartal dieses Jahres erstatten. „Regional können die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassen auch schon früher mit der Erstattung beginnen“, erklärte der KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller. „Mit der Vereinbarung ist die Grundlage für die Ausgabe der neuen Karten geschaffen – nun sind Ärzte, Zahnärzte und Industrie am Zuge, die Praxen rechtzeitig mit den Lesegeräten auszustatten“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. „Die Ausstattung der Zahnarztpraxen beginnt im April. Die vereinbarten Pauschalen gibt es für Geräte, die bis 30. September bestellt sind. Sie decken die entstehenden Kosten“, so Dr. Günther E. Buchholz, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. GKV-Spitzenverband, KZBV und KBV hatten beschlossen, dass für stationäre Lesegeräte 355 Euro, für die Installation 215 Euro und für mobile Lesegeräte 280 Euro bereitstehen. Die Preise orientieren sich dabei an der aktuellen Marktlage. Da es mittlerweile mehr Anbieter entsprechender Geräte gibt, sind die Preise insgesamt gesunken. Die notwendigen Informationen zur Refinanzierung und Ausstattung erhalten die Ärzte und Zahnärzte von ihren Kassenärztlichen Vereinigungen beziehungsweise Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Die Kassen wollen die eGK ab dem Ende des dritten Quartals ausgeben. Sie gilt dann neben den bisherigen Krankenversicherungskarten als Versicherungsnachweis. Erst ab 2013 werden die Kassen ausschließlich die eGK ausgeben – vorausgesetzt, dass Ärzte und Zahnärzte zuvor ausreichend mit Kartenterminals ausgestattet sind. Darüber wollen die Vertragspartner nach Abschluss des Basis-Rollouts entscheiden. www.kbv.de
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