BfDI übergibt den 27. Tätigkeitsbericht

Obwohl deren Start von Falschmeldung und sonstigen Stilblüten, wie zum Beispiel dem Austausch von Klingelschildern an Mehrfamilienhäusern, eher holprig verlaufen ist, hat sich die DSGVO als ein Gewinn für den Datenschutz herausgestellt. „Die DSGVO hat sich bei aller anfänglichen schlechten Presse und aller Kritik, in kurzer Zeit zu einem Standard entwickelt, an dem sich nun auch andere Weltregionen orientieren“, hob der BfDI die internationale Strahlwirkung der DSGVO bei der Präsentation des Berichts hervor. Das zeigen die neuen Gesetze in Kalifornien und Japan, aber auch das hohe Interesse weiterer Staaten in Lateinamerika und Asien, die die DSGVO als Grundlage für aktuelle Gesetzgebungsvorhaben nehmen. Sogar in den USA selbst ist die Debatte für ein landesweites Gesetz auf dieser Grundlage in Fahrt gekommen.“

Auch bei Bürgerinnen und Bürgern hat das neue europäische Datenschutzrecht offenbar zu einem gestiegenen Interesse am Schutz der eigenen Daten geführt. So erreichten den BfDI im Zeitraum vom 25. Mai bis Ende 2018 insgesamt 6.507 allgemeine Anfragen und 3.108 Beschwerden. Auf den Monat heruntergebrochen entspricht dies einer Verdreifachung der Eingaben. Zusätzlich wurden von den der Aufsicht des BfDI unterliegenden Stellen noch 7.300 Datenschutzverstöße gemeldet. Ungeachtet dessen zeigten die Beratungs- und Kontrollbesuche, dass die große Mehrzahl der vom BfDI beaufsichtigten Stellen die DSGVO gut umsetzen.

Trotzdem wies der BfDI darauf hin, dass auch die Aufsichtsbehörden durch pragmatische Rechtsauslegung und einheitliche Durchsetzung der DSGVO darauf hinarbeiten müssen, den Datenschutz weiter zu stärken. Hierzu müsse vor allem die europäische Zusammenarbeit Fahrt aufnehmen. „Die rechtlichen Voraussetzungen sind da und müssen jetzt mit Leben erfüllt werden – und wir müssen ganz oben anfangen! Kriegen wir Facebook, Amazon, Google und Microsoft datenschutzrechtlich nicht in den Griff, wird uns auch kein Handwerksmeister, Vereinsvorstand ober Start-Up-Unternehmen vertrauen, wenn wir ihm datenschutzrechtliche Vorgaben machen.“

Neben der DSGVO sprach der BfDI vor allem die erneute Ausweitung von sicherheitsbehördlichen Kompetenzen an, die in einem krassen Widerspruch zu der Entwicklung der weiter rückläufigen Kriminalitätsstatistiken stehen und regte in diesem Zusammenhang ein Sicherheitsgesetz-Moratorium an.

Der neue Tätigkeitsbericht hier abgerufen werden.

bfdi.bund.de

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