BITKOM mahnt: neuen Personalausweis wie geplant einführen

70 Prozent aller Deutschen ab 14 Jahren nutzen das Internet. Nach einer aktuellen BITKOM-Umfrage hat jeder Vierte dieser Gruppe schon einen finanziellen Schaden im Web erlitten. Sechs Prozent sind nach eigenen Angaben Opfer eines Betrugs beim Online-Einkauf oder einer Online-Auktion geworden – das sind fast drei Millionen Deutsche. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden 2008 rund 167.000 Fälle registriert, die im Internet oder mit Hilfe des Internet begangen wurden. Drei Viertel dieser Fälle sind Betrugsdelikte. Um 11 Prozent und damit auf 38.000 Fälle stieg die so genannte ITK-Kriminalität im engeren Sinne. Das sind Straftaten, die mit oder gegen moderne Informations- und Kommunikationstechnik begangen wurden. Derzeit verzichtet jeder fünfte Nutzer nach eigenen Angaben aus Sicherheitsgründen bewusst auf jegliche Transaktionen im Web. Die Mehrheit der Internet-Nutzer begrüßt die Einführung des neuen Ausweises. Den elektronischen Personalausweis will fast jeder zweite Internet-Nutzer (44 Prozent) bei Behördendiensten wie An- oder Ummeldungen nutzen, fast 40 Prozent beim Online-Banking und jeder Dritte beim Online-Shopping. 30 Prozent aller Internet-Nutzer, das sind rund 14 Millionen Menschen, würden ihren alten Personalausweis freiwillig vor Ablauf der Gültigkeit umtauschen. Auch das Interesse der Anbieter von Online-Diensten an den Einsatzmöglichkeiten des neuen Ausweises ist nach Meinung des BITKOM groß. „160 Organisationen, Behörden und Unternehmen nehmen an den Anwendungstests zum neuen Ausweis teil“, sagte Kempf. Die erhöhte Effizienz und Sicherheit von Online-Transaktionen zahlt sich für Unternehmen und Verbraucher aus. Der neue Personalausweis soll am 1. November eingeführt werden, er besitzt einen Chip mit elektronischem Identitätsnachweis. Durch ihn können sich Nutzer und Anbieter von Online-Services im Netz ausweisen – beidseitig und freiwillig. Der Bürger muss dafür seinen Ausweis auf ein spezielles Lesegerät legen und eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN) eingeben. Nur Unternehmen und Organisationen, die von einer staatlichen Stelle ein Zertifikat erhalten haben, können die elektronischen Daten auslesen. Zusätzlich können Verbraucher eine so genannte digitale Signatur auf dem Chip speichern. Mit ihr können sie online rechtskräftige Verträge abschließen. www.bitkom.org  

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