Hintergrund
Für die Möglichkeit, sich online ausweisen zu können, haben sich bislang rund ein Drittel der 17,5 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger entschieden, die seit dem 1. November 2010 den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat erhalten haben. Aktuell stehen ihnen 129 kommerzielle und behördliche Internet-Dienste zur Verfügung, die sie mit ihrer eID-Funktion nutzen können. Behörden von Bund, Ländern und Kommunen werden derzeit im Rahmen einer eGovernment-Initiative vom Bundesinnenministerium aktiv bei der Einführung des Online-Ausweises in ihre elektronischen Bürgerdienste unterstützt. Ihre Ergebnisse werden unter www.personalausweisportal.de veröffentlicht. Dadurch können andere Behörden die Ergebnisse nutzen und ihre eigenen Integrationsvorhaben beschleunigen.
Der aktuelle Entwurf des eGovernment-Gesetzes, mit dem elektronische Verwaltungsdienste des Bundes neu geregelt werden sollen, sieht überdies die Möglichkeit vor, den eID-Nachweis auch in Verfahren zu nutzen, für die bislang eine eigenhändige oder elektronische Unterschrift erforderlich ist.