Der Verband weist aber darauf hin, dass die Schwachstelle bislang folgenlos geblieben ist. Unter bestimmten Voraussetzungen sei es möglich, dass ein Angreifer an die PIN über den Praxis-PC gelangen kann. Ausschließlich dann, wenn er zusätzlich in den Besitz des Heilberufeausweises des Arztes gelangt, könnten theoretisch Geschäfte in dessen Namen getätigt werden. Die BÄK betont aber auch, dass Patientendaten überhaupt nicht betroffen sind. eHealth-BCS-Terminals gehören zu den aktuellen Kartenterminals, die zurzeit im Basis-Rollout ausgeliefert werden. Etwa zehn Prozent der Praxen könnten über diese Geräte bereits verfügen. Nur ein sehr geringer Anteil der Ärzte und Zahnärzte nutzt diese aber mit einem Heilberufsausweis. Diese Situation muss genutzt werden, um das Problem schnellstmöglich zu beheben, meint der Verband. Derzeit sieht es danach aus, dass die Schwachstelle mit einem Sicherheitsupdate ohne großen Aufwand zu schließen ist. Die vier Verbände betonen, dass sie dem Datenschutz bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) immer die höchste Priorität eingeräumt haben. Die Richtigkeit des Leitsatzes ‚Qualität vor Schnelligkeit’ zeige sich einmal mehr. Im Sinne des Vertrauens in die Telematik und der Akzeptanz der eGK erwarten beide Institutionen, dass jetzt alles darangesetzt wird, die Sicherheit wieder zu gewährleisten. www.baek.de
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