Bartmann wies darauf hin, dass im Gegensatz dazu die rechtlichen Rahmenbedingungen des Gesundheitskarten-Projekts jede kommerzielle Nutzung von Patientendaten ausdrücklich unter Strafe stellten: „Eine Nutzung der Daten der elektronischen Gesundheitskarte durch andere Personen als den Patienten sowie Mitarbeiter der Gesundheitsberufe ist durch Verschlüsselung mit Hilfe der Chipkarte unter Kontrolle des Patienten ausgeschlossen.“ Besorgt äußerte sich der Telematikexperte der Bundesärztekammer auch über eine drohende Kommerzialisierung von elektronischen Patientenakten, wie sie sich jetzt in den USA abzeichnet. So hat der Internet-Konzern Google erste Praxistests seiner Online-Patientenakte „Google Health“ angekündigt. Zwar sollen die Patientendaten der Online-Akte nicht ohne explizite Zustimmung der Patienten weitergegeben oder verkauft werden. Allein die Möglichkeit einer kommerziellen Weiterverwendung aber sei alarmierend. „Wir dürfen nicht zulassen, dass Patientendaten zur Handelsware werden. Diese hochsensiblen Gesundheitsdaten gehören nicht in die Hände von unbefugten Dritten, die in Betracht ziehen, daraus ein Geschäft zu machen“, sagte Bartmann. Auch bei der notwendigen kritischen Auseinandersetzung mit der elektronischen Gesundheitskarte dürften andere Bedrohungen gegenüber den Patientendaten nicht ignoriert werden. Auf dem 111. Deutschen Ärztetag im Mai dieses Jahres sollen die Auswirkungen der Gesundheitstelematik auf das Patient-Arzt-Verhältnis unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt diskutiert werden. „Die Ärzteschaft steht vor der Entscheidung, ob sie den Aufbau einer durch rechtliche Rahmenbedingungen wie auch zertifizierte Sicherheitstechnologie geschützten Telematikinfrastruktur konstruktiv im Sinne der Patienten begleiten will oder ob sie die Implementierung von Telematik im Gesundheitswesen weitgehend Industrieunternehmen überlassen will, deren Geschäftsmodelle offenbar auch den Handel mit Patientendaten mit einbeziehen“, betonte Bartmann. www.baek.de
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