Schily: „“Der heutige Beschluss ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Nutzung der großen Fortschritte der Biometrie für die innere Sicherheit. Nachdem aus technischer Sicht der Ausgabe biometriegestützter Pässe nichts mehr im Wege steht, schafft die geplante Änderung der Verordnungen zum Passgesetz den rechtlichen Rahmen für die neuen Passmuster und die Anpassung der Gebühren.““ Der Verordnungsentwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Damit umgeht das Kabinett Forderungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Peter Schaar. Dieser hatte die Bundesregierung aufgefordert, die von der EU-Passverordnung eingeräumte Frist zur Einführung eines solchen Passes bis zum 31. August 2006 zu nutzen, um einen möglichst guten Datenschutz und eine hohe Datensicherheit zu erreichen. Zudem sollte auf europäischer Ebene nochmals darüber nachgedacht werden, ob tatsächlich der Fingerabdruck als weiteres biometrisches Merkmal aufgenommen werden soll. Das Europäische Parlament hatte sich dagegen ausgesprochen. Schily und Schaar streiten sich seit einigen Wochen öffentlich über die Notwendigkeit die ePässe bereits zum 1. November einzuführen. Schaars Forderungen nach Nachbesserungen hinsichtlich Sicherheit und Datenschutz tritt Schily mit dem Vorwurf der Kompetenzüberschreitung Schaars entgegen. poststelle@bmi.bund.de www.bmi.bund.de pressestelle@bfd.bund.de www.bfd.bund.de
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