Bundesnetzagentur qualifiziert ersten Vertrauensdienst für elektronische Siegel

Die Bundesnetzagentur hat der D-Trust GmbH den Status eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters für das Ausstellen von elektronischen Siegeln verliehen. Qualifizierte Anbieter dürfen das EU-Gütezeichen tragen, das die Qualität der angebotenen Vertrauensdienste belegt. Die qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter werden von der Bundesnetzagentur in der sogenannten Vertrauensliste geführt.

Für ein qualifiziertes elektronisches Siegel gilt die Vermutung der Unversehrtheit der Daten und der Richtigkeit der Herkunftsangabe der Daten, mit denen das qualifizierte elektronische Siegel verbunden ist. Auf diese Weise könnten z. B. Urkunden, Zeugnisse oder Bescheide medienbruchfrei, bei Bedarf in der ganzen EU, elektronisch versandt und gespeichert werden. Dies spart Postlaufzeiten sowie Kosten für Briefpapier und dessen Ablage.

Eine Verbreitung elektronischer Siegel bei der Kommunikation mit Verwaltung oder Unternehmen birgt ein großes Potenzial etwa Behördengänge online zu erledigen.

Die Vertrauensliste ist im Internet einzusehen.

bundesnetzagentur.de

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