Bundesweites Fahren im ÖPV mit einer Karte

Auf der Karte ist gespeichert, in welchem Umfang der Kunde den Nahverkehr nutzen darf. Im einfachsten Fall ist das die Genehmigung für ein bundesweites Fahren. Aber es sind auch eingeschränkte Genehmigungen möglich, z.B. für Schülerkarten, die nur auf bestimmten Routen oder zu bestimmten Zeiten gelten. Beim Einstieg in das Fahrzeug wird die Chipkarte registriert. Das geschieht über Funkwellen, so dass die Karte auch mit Brieftasche oder Portemonnaie vor das Lesegerät gehalten werden kann. Die Leseentfernung beträgt zwischen 5 und 10 cm. Beim Ausstieg erfolgt die Abmeldung in gleicher Weise. Das System verarbeitet bis zu 3 Karten pro Sekunde. Aus den aufgenommenen Daten ermittelt das System z.B. die Fahrstrecke und den Preis und stellt diesen dem Kunden in Rechnung. Dabei werden auch vorangegangene Fahrten berücksichtigt – das Umsteigen ist also nach wie vor möglich. „Aber unsere Ingenieure haben noch mehr in das System hineinkonstruiert“, erklärt Dr. W. Schlüter, der zuständige Projektleiter bei T-Systems, Hamburg. „Das System ermittelt auch, welches Verkehrsunternehmen den Kunden betreut und für die Rechnungsstellung zuständig ist, und welches Unternehmen den Kunden transportiert hat. So fließt diesem Unternehmen auch tatsächlich das dem Kunden in Rechnung gestellte Geld zu.“ Das System von T-Systems ist die bundesweit erste Realisierung des neuen bundesdeutschen Standards für das elektronische Ticket. Dieser wurde von mehr als 10 Industriefirmen unter der Federführung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) im Rahmen eines dreijährigen BMBF-Fördervorhabens entwickelt. wolfgang.schlueter@t-systems.com www.t-systems.de 

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