Bisher musste jeder Händler, der Cashback anbieten wollte, beispielsweise eine Einzelvereinbarung mit der BaFin schließen. Um auch kleineren Händlern Bargeldauszahlung zu ermöglichen, hat die DK mit der BaFin die Vereinbarung getroffen, dass Netzbetreiber, die eine entsprechende Erlaubnis der Deutschen Kreditwirtschaft haben, „Bargeld abheben“ anbieten dürfen. Durch die Freigabe der DK gibt es jetzt eine standardisierte und mit der BaFin abgestimmte Regelung.
Ein neuer Digitaler Ausweis-Service ermöglicht die vollautomatisierte Identifikation und Legitimierung von Sparkassen-Kunden innerhalb kürzester Zeit. Entwickelt wurde der Service von der S-Markt & Mehrwert. Die Pilotierung und Einführung wird…