„Die Vorgaben der EU-Verordnung zur Einführung biometrischer Pässe müssen erst Mitte 2006 umgesetzt werden. Ich appelliere an das Bundesinnenministerium, die zur Verfügung stehende Zeit zu nutzen, um ein möglichst hohes Maß an Datenschutz und Sicherheit bei den biometriegestützten Pässen zu erreichen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei ein technisches Sicherheitskonzept zum Schutz der in einem Funkchip gespeicherten Daten. Ein solches Sicherheitskonzept ist mir bisher nicht zugänglich gemacht worden. Ich biete meine Mitarbeit an der Entwicklung dieses Konzepts an, sagte Schaar in einer Stellungnahme. Auch die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat eine Entschließung zu diesem Thema verabschiedet, in der sie bemängelt, dass die Einführung dieser Pässe beschlossen worden sei, ohne dass die Chancen und Risiken der Technik ausreichend diskutiert worden seien. Mit der Ausgabe von elektronisch lesbaren biometrischen Ausweisen könne erst begonnen werden, wenn die technische Reife, der Datenschutz und die technische und organisatorische Sicherheit gewährleistet sei. Die Einführung biometrischer Merkmale führe nicht automatisch zur Verbesserung der Sicherheit, meinen die Datenschutzbeauftragten weiter. Biometrische Identifikationsverfahren würden immer noch hohe Falscherkennungsraten aufweisen und seien oft mit einfachsten Mitteln zu überwinden. Die Datenschutzbeauftragten fordern eine objektive Bewertung von biometrischen Verfahren und treten dafür ein, die Ergebnisse von Untersuchungen und Pilotprojekten zu veröffentlichen und die Erkenntnisse mit der Wissenschaft und der breiten Öffentlichkeit zu diskutieren. Die Konferenz bedauerte es außerdem, dass die Entscheidung zur Einführung dieser Pässe, durch den Europäischen Rat der Regierungsvertreter entgegen der entsprechenden Stellungnahme des Europäischen Parlaments und der nationalen Gesetzgeber der EU-Mitgliedstaaten beschlossen worden sei. www.bfd.bund.de
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