Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt Beschluss des Europäischen Parlaments zu SEPA

Die neuen europäischen Regeln, mit denen technische Vorschriften und Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro für den Binnenmarkt festgelegt werden, lösen – vorbehaltlich der Zustimmung des EU-Rats – die bisherigen nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften ab. Damit erhalten alle Marktteilnehmer die notwendige Planungssicherheit bei der Umsetzung der einheitlichen Vorgaben für diese Zahlungsdienste.

Wesentliche Neuerung für Kunden wird die Nutzung von IBAN und BIC auch im nationalen Umfeld werden, wobei vom europäischen Gesetzgeber geplant ist, dass Kunden zukünftig bei der Beauftragung von Zahlungsaufträgen nur die IBAN des Zahlungsempfängers angeben müssen. Die IBAN setzt sich aus der Bankleitzahl und Kontonummer zusammen und wird durch ein Länderkennzeichen (DE für Deutschland) und eine zweistellige Prüfziffer ergänzt. Letztere dient dazu, eventuelle Zahlendreher zu erkennen. Sie dient damit der zusätzlichen Sicherheit der Bankkunden, denn sie verhindert Fehlüberweisungen. Bereits heute bieten Banken und Sparkassen Lösungen zur Umstellung aller Stammdaten von Kontonummer und Bankleitzahl auf IBAN und BIC an.

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