„Wir werden das Zertifizierungsverfahren für De-Mail vorerst nicht weiterverfolgen. Solange der Gesetzgeber an den Bestimmungen für das Identifizierungsverfahren festhält, hat das keinen Sinn“, zitiert die FAZ Ralph Wiegand, Vorstand für den E-Postbrief.
Hintergrund ist, dass die Deutsche Post nicht von ihrem Identifizierungsverfahren Postident abrücken will. Bei diesem werden auch Personalausweisnummer und ausstellende Behörde bei der Registrierung von Kunden erfasst. Das sind allerdings mehr Daten als im De-Mail-Gesetz vorgesehen, weswegen der Datenschutzbeauftragte der Post das nötige Zertifikat verweigert. Die Juristen der Post argumentieren laut FAZ , dass die Erfassung von Ausweisnummer und ausstellender Behörde auch im Geldwäschegesetz und im Signaturgesetz vorgesehen ist. Sie sähen vielmehr ein Haftungsrisiko, wenn per De-Mail ohne ausreichende Authentifizierung Bankkonten eröffnet oder andere Finanztransaktionen abgewickelt würden.
Eigentlich hatte die Deutsche Post bereits alle Vorarbeiten und technischen Prüfungen für De-mail abgeschlossen. Laut FAZ liegt das Produkt „fix und fertig in der Schublade“. Mit ihrem Ausstieg überlässt die Deutsche Post das De-Mail-Geschäft nun den drei bisher akkreditierten Anbietern Deutsche Telekom, United Internet und Mentana Claimsoft.