Deutscher Gemeinschaftsstandard für elektronische Signatur beschlossen

Für elektronische Geschäftsabschlüsse und Behördengänge, die vollständig über das Internet erfolgen sollen, wird eine elektronische Signatur benötigt. Dazu ist eine technische Infrastruktur mit Signaturchipkarten für die Anwender notwendig. Bisher gibt es eine Vielzahl von Herstellern mit Kartenlösungen, die für einzelne Anwendungen vorgesehen sind und somit keine Interoperabilität zu anderen Applikationen bieten. Zur CeBIT 2005 veröffentlicht nun das Signaturbündnis den gemeinsamen Standard, der die Grundlage für die anwendungs- und herstellerübergreifende Interoperabilität bildet. Dieser beschreibt die Schnittstellen, SigBü-API (Signaturbündnis-Application Programming Interface), Zertifikats- und Kartenstandards sowie ein Namenskonzept mit einheitlichen Regeln und Formaten. Auf Basis bestehender Spezifikationen wie ISIS-MTT (Industrial Signature Interoperability and Mailtrust Specification) und ZKA (Zentraler Kreditausschuss) im Bankwesen haben die Mitglieder des Signaturbündnisses Vorgaben entwickelt, die die Anforderungen des vertrauenswürdigen elektronischen Geschäftsverkehrs erfüllen. Somit können Bürger, Wirtschaft und Verwaltung auf Basis dieses Regelwerks aus ihrer gewohnten PC-Umgebung heraus unterschiedlichste Signatur- und Authentifizierungsanwendungen nutzen. Staatssekretär Dr. Göttrik Wewer, Bundesministerium des Innern: „“Mit dem im Signaturbündnis erreichten Konsens wurde eine technologische Lücke geschlossen. Die uneingeschränkte Interoperabilität zwischen Signaturanwendungen bildet die Grundlage, die bisherigen Insellösungen zu einer Gesamtlösung zusammenzuführen. Ich bin sicher, dass in Kürze interoperable elektronische Signaturprodukte für jedermann angeboten werden. Damit wird sich die Akzeptanz von E-Government- und E-Business-Lösungen deutlich erhöhen.““ poststelle@bmi.bund.de www.signaturbuendnis.de 

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