Die Selbstverwaltung der Kassen, Ärzteschaft und Apotheker hat für den Auf- und Ausbau der Telematik-Infrastruktur eine Gesellschaft unter der Bezeichnung ´gematik´ gegründet. Der gematik ist es bisher infolge von Auffassungsunterschieden zwischen einzelnen Gesellschaftern nicht gelungen, die für die Durchführung von Testvorhaben für die elektronische Gesundheitskarte erforderlichen Festlegungen zu treffen. Dies sollte im August bzw. am 12. September geschehen. Die gematik ihrerseits weist darauf hin, dass die erforderliche Lösungsarchitektur bis zum 31.12.2005 abgeschlossen sein wird. Das BMSG meint demgegenüber, dass die wiederholt vorgenommenen Zurücküberweisungen an die Fachebene und ausstehende Grundsatzentscheidungen keinen Abschluss der Arbeiten in angemessener Zeit erwarten lassen. Deshalb sollen ihre Weisungen gewährleisten, dass alle gesetzlichen Vorgaben zum Funktionsumfang und zum Datenschutz von der gematik berücksichtigt werden. Grundlage hierfür sei das Gesetz zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Ein so wichtiges Projekt wie die elektronische Gesundheitskarte muss rasch nach vorne gebracht werden. Umso mehr bedaure ich, dass die Selbstverwaltung zurzeit die erforderlichen Beschlüsse nicht fassen kann, da sie sich untereinander blockiert. Deshalb werden wir im Verordnungswege die hierzu notwendigen Festlegungen für die Durchführung der Testvorhaben sowie die Kriterien, nach denen sich Länder für Testvorhaben bewerben können, treffen. Diese Festlegungen müssen von der gematik berücksichtigt werden. Mit diesen Weisungen an die gematik schaffen wir die Basis für Fortschritte bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte.“ www.bmsg.bund.de www.gematik.de
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