eGK: Kriterien für Testregionen festgelegt

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS), hat jetzt die Kriterien für die Auswahl der Testregionen der elektronischen Gesundheitskarte festgelegt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Veröffentlichung des Kriterienkataloges erfolgte nach der Verordnung der Testmaßnahmen, die durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ab sofort in Kraft getreten sind. Nach dieser Verordnung soll die Technik zunächst unter Laborbedingungen getestet werden und dann sollen praktische Tests mit fiktiven Datensätzen erfolgen. Anschließend soll ein Feldtest mit Echtdaten in den Testregionen erfolgen, der bis zu 10.000 Versicherte umfasst und der dann in einer weiteren Stufe auf 100.000 Versicherte ausgeweitet wird.

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