eGK: Neuausrichtung der Zuständigkeiten

Man verständigte sich darauf, zunächst drei Anwendungen einzuführen, mit denen direkt beim Start ein Nutzen für alle Beteiligten erreicht werden kann. Der GKV-Spitzenverband (Interessenvertretung der gesetzlichen Krankenkassenkassen)verantwortet ab sofort die Einführung eines online gestützten Versichertenstammdatenmanagements, die Bundesärztekammer die Einführung eines Notfalldatensatzes auf der eGK und die Kassenärztliche Bundesvereinigung die adressierte Kommunikation der Leistungserbringer. Für die übergreifende Aufgabe der Basis-Telematikinfrastruktur wird der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zuständig sein. Die verantwortlichen Gesellschafter werden die Anforderungen an die Telematikinfrastruktur und die Anwendungen aus der Sicht der Gesellschafter formulieren und die Umsetzung durch die Gematik steuern. Sie sollen die Projekte in den nächsten Monaten soweit voranbringen, dass Ausschreibungen durch die Gematik erfolgen können, die es der Industrie ermöglichen, Angebote für Leistungen in den anstehenden Tests abzugeben. Eine weitere Einigung betrifft die Verbesserung der Entscheidungsstrukturen. In Zukunft wird bei strittigen Entscheidungen Herr Staatssekretär a.D. Dr. Klaus Theo Schröder, der von den Gesellschaftern benannt worden ist, als Schlichter zwischen den unterschiedlichen Interessen vermitteln. Eine mögliche verpflichtende Online-Lösung wurde in der Sitzung ebenfalls thematisiert, ein Beschluss aber nicht gefasst. Die Kostenträger (Krankenkassen) unterstützen die verpflichtende Online-Anbindung, die Ärzte und Zahnärzte haben allerdings dagegen gestimmt. Die Krankenkassen gehen jetzt davon aus, dass das Ministerium eine Gesetzesinitiative in die parlamentarischen Beratungen einbringen wird, die die Anforderungen nach Datensicherheit, Missbrauchsbekämpfung sowie die Forderung der Kostenträger nach einer Gültigkeitsprüfung und schnellen Aktualisierung der elektronischen Gesundheitskarte beim Leistungserbringer (Ärzte und Zahnärzte) ebenso berücksichtigt wie die Freiwilligkeit der Leistungserbringer zur direkten Anbindung ihrer Primärsysteme. www.gematik.de www.gkv-spitzenverband.de 

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