Skeptisch äußerte sich Schaar auch zur, unter Gesundheitsexperten verbreiteten Meinung, dass die eGK Einsparungen durch Vermeidungen von Doppeluntersuchungen bringen werde. Aus Gesprächen mit beteiligten Ärzten habe er eher den Eindruck, dass sich die Ärzte nicht auf Daten verlassen würden, die sie nicht selbst unter definierten, kontrollierten Bedingungen erhoben hätten. Der Datenschützer weist außerdem in dem Interview auf den erhöhten Aufwand für den Datenschutz im Zusammenhang mit der Organisation der Arztpraxen hin: „“Immer dann, wenn mindestens fünf Arbeitnehmer ständig auf automatisiert gespeicherte personenbezogene Daten zugreifen — und das ist bei jeder mittleren Arztpraxis schon der Fall –, besteht die Verpflichtung, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen.““ Es sei zu klären, wie Verbände und Kammern mit regionalen Datenschutzbeauftragten eine Dienstleistung für die niedergelassenen Ärzte übernehmen können, falls diese dieser Verpflichtung nicht nachkommen würden. Als weiteren Schwachpunkt bei der Einführung der Karten-Telematik sieht Schaar die häufig praktizierte Fernwartung der Praxissoftware. „“Das ist ein Riesenproblem. Kann das Fernwartungsunternehmen auf die Patientendaten zugreifen, und wenn, wird das überhaupt bemerkt? Was bedeutet das, wenn die Daten nicht nur gelesen, sondern verändert werden? Schon das Lesen ist in diesem Fall hochgradig problematisch.““ Besondere Aufmerksamkeit legt der Datenschützer Schaar auf die Umsetzung des „Elektronischen Rezepts“, hier fordert er die Gewährleistung des Datenschutzes, egal ob eine serverorientierte oder kartenbasierte Lösung verwirklicht werde. Ohnehin ist Schaar der Meinung, dass es „… weder eine rein serverorientierte noch eine rein kartenorientierte Lösung, sondern eine Mischstruktur geben müsse,“ da z.B Anwendungen wie der Notfallausweis oder das eRezept besser auf einer kartenbasierten Lösung zu verwirklichen seien, andererseits stets eine durchgängige Vernetzung bestehen müsse, um auch im Falle eines Systemausfalls die Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten. Eine Beschränkung auf das „eRezept“ als medizinische Pflichtanwendung wäre nach Meinung Schaars außerdem sinnvoll. Die Überlegung, weitere gesundheitspolitische Ziele über bestimmte Verpflichtungen durchzusetzen, hält er für kontraproduktiv, weil es jetzt darum gehe, die Akzeptanz für die Gesundheitskarte überhaupt herzustellen. „Die Gesundheitskarte ist nicht ein Instrument, um das Selbstbestimmungsrecht des Patienten auszuhebeln, sondern um den Kontakt des Patienten mit dem Arzt, die Abrechnung der ärztlichen Leistungen und die Erbringung von sonstigen medizinischen Leistungen zu erleichtern, und zwar auch im Sinne des Patienten. Nur so hat die Karte überhaupt eine Chance.“ www.aerzteblatt.de
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