eGK: Positive Einstellung gegenüber Datenspeicherung

Im Ost-West-Vergleich gibt es keine großen Unterschiede über die Zustimmung zur Datenhinterlegung. Im Westen wollen 93 Prozent der Bürger Daten auf der Karte speichern, im Osten sind es 91 Prozent. Einig sind sich die Befragten auch bei der Art der hinterlegten Informationen. Groß ist das Interesse besonders an Notfalldaten wie der Blutgruppe. Insgesamt 90 Prozent der Deutschen wollen sie auf der Karte speichern. Bei Impfungen sind es 84 Prozent, bei Medikamenten 78 Prozent, bei Rezepten 66 Prozent und bei Erkrankungen 62 Prozent. Bei der Ausgabe der neuen elektronischen Gesundheitskarte bleibt zunächst allerdings alles wie bisher, die einzige sichtbare Änderung ist ein Lichtbild. Erst beim weiteren Ausbau des Systems soll es möglich werden, medizinische Daten zu speichern. Jeder Einzelne soll dann individuell entscheiden können, welche Informationen auf der neuen Karte hinterlegt sind und welcher Arzt sie nutzen darf. Für den Abruf der Daten von der eGK sind mehrere Schutzmechanismen geplant. Zum einen muss sich der Arzt mit seinem elektronischen Heilberufsausweis beim Lesegerät anmelden, zum anderen der Patient direkt mit seiner Gesundheitskarte. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass beide ihre persönliche PIN-Nummer eingeben. Ausgenommen davon sind Notfalldaten. Krankenkassen dürfen die gespeicherten Informationen nicht abrufen. „Noch sicherer kann man Patientendaten praktisch nicht verwahren. Gegenüber den heute gängigen Verfahren im Umgang mit Patientendaten ist das ein Quantensprung für mehr Sicherheit“, meint August-Wilhelm Scheer, Präsident des BITKOM. „Wichtig ist, dass die Versicherten so früh wie möglich die Option bekommen, medizinische Daten zu speichern. Die Ausgabe der Karten allein ist noch kein ernsthafter Fortschritt.“ s.kahl@bitkom.org www.bitkom.org 

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