Das Bundesinnenministerium hat einen Entwurf für das eGovernment-Gesetz vorlegt, das auf eine nutzerfreundlichere und effizientere Verwaltung unter Zuhilfenahme elektronischer Dienste abzielt. Die Entwurfsfassung setzt gezielt an rechtlichen Vorgaben an, die eine Weiterentwicklung elektronischer Verwaltungsdienste behindern, beispielsweise Schriftformerfordernisse. Insbesondere die eID-Funktion des neuen Personalausweises sowie die rechtsverbindliche Kommunikation via De-Mail werden unterstützt. Auch technische Infrastrukturvorgaben, die Medienbrüche zwischen Ländern und Kommunen beseitigen sollen, sind im Gesetzentwurf enthalten. Als geradezu revolutionär bezeichnet die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister Vitako die Absicht, sich von der Papierverwaltung verabschieden zu wollen. Künftig sollen Scans den Originalen gleichgestellt werden, so dass diese nach dem Scannen vernichtet werden können. Nach einer Abstimmung mit den Bundesressorts werden die Länder- und Verbände gehört.
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