Der erste Schritt ist der Zugang für elektronische Kommunikation bei allen Behörden. Die meisten öffentlichen Verwaltungen haben solche Zugänge bereits heute eingerichtet. Bis spätestens 2005 sollen die Bürgerinnen und Bürger mit jeder Behörde auch auf elektronischem Wege kommunizieren können. Im zweiten Schritt sollen alle Vorhaben, die 2003 im Rahmen von „“Deutschland-Online““ beschlossen wurden, bis 2006 im Internet verfügbar sein. Dazu zählen zum Beispiel das Meldewesen, ein elektronisch geführtes Gewerberegister und ein ebenenübergreifendes elektronisches Kfz-Wesen. Der dritte Schritt: Ab Ende 2007 sollen alle Behörden auch untereinander elektronisch kommunizieren. 2008 schließlich sollen alle geeigneten Verwaltungsverfahren online bereitstehen. Damit will die deutsche Verwaltung ihren Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft ein leistungsfähiges, modernes Online-Angebot machen und effiziente Internet-Services bieten. www.deutschland-online.de
Städte und Gemeinden sehen auch nach den Ergebnissen der Neuauflage des Zukunftsradar Digitale Kommune im Jahr 2019 einen hohen Nutzen durch die Digitalisierung. Gleichzeitig werden auch in diesem…