Elektronische Gesundheitskarte weiter umstritten

Die FDP-Fraktion mahnt in ihrem Antrag zu einem „Moratorium für die elektronische Gesundheitskarte“, es müsse sichergestellt sein, dass die Voraussetzungen der Datensicherheit erfüllt sind. Weder Kostenträger noch staatliche Stellen sowie Industrieunternehmen oder andere „Dritte““ dürften Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten haben. Die Versicherten sollten zudem selbst entscheiden können, ob sie ihre Gesundheitsdaten auf zentralen Servern speichern lassen wollen oder nicht. Die Grünen dringen in ihrem Antrag auf eine strikte Einhaltung von Datenschutz-Grundsätzen bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Zudem betonen sie, dass die „Freiwilligkeit der medizinischen Anwendungen“ der Gesundheitskarte „unter keinen Umständen“ aufgegeben werden dürfe. Ferner müsse das Freiwilligkeitsprinzip auch für Ärzte und andere Anbieter von Gesundheitsleistungen gelten. Sie müssten „selbst entscheiden können, ob sie am Online-Betrieb der elektronischen Gesundheitskarte teilnehmen oder nicht“. Der Sachverständige Zipperer sagte, das Konzept stelle schon jetzt sicher, dass Dritte keinen Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten haben. Cord Bartels von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik), versicherte, der Datenschutz werde bei der Gesundheitskarte durch „weitreichende Vorkehrungen sichergestellt“. Von einem vorbildlichen Sicherheitsniveau sprach auch der Einzelsachverständige Prof. Dr. Peter Haas. Kein Land unternehme hier so viele Anstrengungen wie die Bundesrepublik. Andreas Bogk vom Chaos Computer Club sah dagegen den gewünschten Sicherheitsstandard nicht erreicht. Das derzeitige System sei aber eventuell vertretbar, wenn die vorhandenen Probleme gelöst werden. Für das Aktionsbündnis „Stoppt die e-Card“ wandte sich Silke Lüder gegen eine zentrale Speicherung von Krankenhausdaten. Der Einzelsachverständige Kai-Uwe Steffens warnte vor der Entstehung eines Datenberges, der Begehrlichkeiten wecken werde. Wenn etwa nach einem Gewaltverbrechen an einem Kind Tatortspuren auf eine seltene Krankheit des Täters hinweisen sollten, könne schnell eine öffentliche Diskussion über einen Zugriff auf die entsprechenden Daten zur Strafverfolgung entstehen. Prof. Dr. Christoph Fuchs von der Bundesärztekammer warb dafür, Bedenken in der Ärzteschaft gegenüber der elektronischen Gesundheitskarte abzubauen. Dabei sei das Prinzip der Freiwilligkeit von „zentraler Bedeutung“. Günther Buchholz von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sagte, man werde in Zukunft elektronische Kommunikation benötigen, brauche aber Zeit, die Leistungsanbieter damit vertraut zu machen. Der Industrieverband Bitkom hat für die Vorstöße von FDP und Grünen wenig Verständnis: „“Sechs Jahre nach dem politischen Beschluss und drei Jahre nach dem ursprünglich vorgesehenen Starttermin soll die elektronische Gesundheitskarte nun weiter verzögert werden““, empört sich Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. „“Hier wird der Datenschutz vorgeschoben, um Klientelpolitik zu betreiben und die Verbreitung neuer Technologien zu verhindern.““ Fast alle europäischen Länder hätten die elektronische Gesundheitskarte bereits eingeführt, so Scheer. „“Deutschland ist bei diesem Hightech-Projekt Nachzügler, weitere Verzögerungen können wir uns nicht leisten.““ Ursprünglich sollte die Gesundheitskarte 2006 kommen. Technische Probleme und Proteste wegen mangelnden Datenschutzes durch die zentrale Datenspeicherung führten mehrfach zu Verzögerungen. www.bundestag.de www.bitkom.de 

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