Im Rahmen des ELSTER-Verfahrens werden bis heute von den Steuerverwaltungen der Länder Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt elektronisch signierte und übermittelte Einkommensteuererklärungen akzeptiert. Als weitere Ziele zur papierlosen Steuererklärung werden in den Ländern Bayern und Nordrhein-Westfalen die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungsdaten pilotiert. Auch an der Erstellung von Konzepten zur elektronischen Übermittlung sonstiger Steuerbelege wird gearbeitet. floren@decoda.de www.elster.de www.d.trust.net
Städte und Gemeinden sehen auch nach den Ergebnissen der Neuauflage des Zukunftsradar Digitale Kommune im Jahr 2019 einen hohen Nutzen durch die Digitalisierung. Gleichzeitig werden auch in diesem…