Elektronischer Aufenthaltstitel erreicht Millionengrenze

Die ID-Karte bietet ihren Inhabern die gleichen Möglichkeiten wie deutschen Bürgern der neue deutsche Personalausweis. Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht es, Behördengänge online zu erledigen oder beim Online-Shopping seine Identität zu bestätigen. Voraussetzung dafür ist, dass die Dokumenteninhaber die Funktion bei Erhalt des Aufenthaltstitels nicht ausschalten lassen. Die Anbieter, die diesen Dienst in ihr Internetangebot integrieren, müssen ebenfalls ihre Identität eindeutig nachweisen. Ebenso wie der Personalausweis kann auch der Aufenthaltstitel zusätzlich für die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) genutzt werden. Sie ermöglicht es Internetnutzern zum Beispiel, rechtsverbindliche Verträge online zu unterschreiben.

Auf dem Chip im Inneren der Karte sind alle Daten gespeichert, die auf dem Aufenthaltstitel sichtbar sind, unter anderem das digitale biometrische Passfoto. Außerdem enthält er so genannte Nebenbestimmungen, wie zum Beispiel Angaben zur Erwerbstätigkeit und verpflichtend zwei Fingerabdrücke des Inhabers, sofern dieser älter ist als sechs Jahre. Sowohl auf die biometrischen Daten als auch auf die Nebenbestimmungen können nur hoheitliche Stellen wie Polizei, Grenzschutz oder Zoll zugreifen.

Seit der Einführung des neuen elektronischen Aufenthaltstitels stattet die Bundesdruckerei nicht nur die rund 5.400 Meldebehörden mit Änderungs- und Leseterminals sowie Software zur Beantragung eines neuen Personalausweises aus, sondern auch die rund 600 Ausländerbehörden, die den elektronischen Aufenthaltstitel ausstellen. Um die neuen Online-Funktionen der Ausweisdokumente nutzen zu können, stellt die Bundesdruckerei Berechtigungszertifikate und einen eigenen eID-Service für Online-Diensteanbieter bereit.

www.bundesdruckerei.de

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