Mit der Verordnung wird die erforderliche Rechtsgrundlage für diesen modernen zusätzlichen Kommunikationsweg geschaffen, von dem die Gerichts- und Verfahrensbeteiligten profitieren sollen. Für alle Verfahren können vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, Anträge und Erklärungen der Parteien sowie Auskünfte, Aussagen, Gutachten und Erklärungen Dritter elektronisch eingereicht werden. Die Schriftsätze sollen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen werden. Diese Signatur stellt sicher, dass das Dokument auch tatsächlich authentisch ist. Für den Eingang der elektronischen Post richtet das Bundesarbeitsgericht ein elektronisches Gerichtspostfach ein. Die erforderliche Zugangs- und Übertragungssoftware steht ab dem 1. April 2006 auf der Internetseite des Bundesarbeitsgerichts zur Verfügung. info@bmas.bund.de www.bundesarbeitsgericht.de
Städte und Gemeinden sehen auch nach den Ergebnissen der Neuauflage des Zukunftsradar Digitale Kommune im Jahr 2019 einen hohen Nutzen durch die Digitalisierung. Gleichzeitig werden auch in diesem…