Allen „“Bestrebungen auf nationaler und europäischer Ebene, eine Zentraldatei der ausgestellten Pässe einzurichten““, müsse außerdem eine unmissverständliche Absage erteilt werden. Auch eine „“dezentrale Speicherung der biometrischen Merkmale außerhalb des Passes“ müsse ausgeschlossen werden. Gegenüber Drittstaaten sei sicherzustellen, dass bei den biometriegestützten Grenzkontrollen „“die Integrität und Vertraulichkeit der im Pass gespeicherten Daten gewahrt bleibt und diese keinesfalls in staatlichen und nichtstaatlichen Datenbanken gespeichert und weiterverarbeitet werden““. Zudem fordere der Ausschuss mehr Transparenz durch Veröffentlichung des IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzeptes, die kontinuierliche Einbindung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in die einzelnen Implementierungsschritte sowie „“eine regelmäßige Evaluation““ und „“ergebnisoffene““ Kosten- und Nutzenabschätzung des gesamten Projektes, die dem Deutschen Bundestag vorzulegen sei.
Städte und Gemeinden sehen auch nach den Ergebnissen der Neuauflage des Zukunftsradar Digitale Kommune im Jahr 2019 einen hohen Nutzen durch die Digitalisierung. Gleichzeitig werden auch in diesem…