Erfolg für die elektronische Signatur in Mahnverfahren

Die Anträge werden von den Antragstellern mit Hilfe einer Chipkarte qualifiziert elektronisch signiert. Dadurch sollen Authentizität und Integrität der Anträge gewährleistet werden. Laut der bremen online services GmbH & Co. KG, die an der Entwicklung der Verfahren maßgeblich beteiligt waren, wird bei keinem anderen eGovernment- Verfahren in Deutschland die qualifizierte elektronische Signatur so intensiv genutzt wie im gerichtlichen Mahnwesen. Professionelle Antragsteller wie Inkassobüros, große Kanzleien und große Handelsunternehmen nutzen für die Einreichung ihrer Anträge in der Regel das von der Justiz kostenlos bereit gestellte Modul ProfiMahn. ProfiMahn bietet die Möglichkeit, von einer speziellen Mahnsoftware erstellte Anträge mit einer elektronischen Signatur zu versehen und an das zuständige Mahngericht zu übermitteln. Wer – wie die meisten Gelegenheitsantragsteller – keinen Zugriff auf eine spezielle Mahnsoftware hat, kann für die elektronische Antragstellung die Verfahren Online-Mahnantrag bzw. OptiMahnOffice nutzen. Der von der Justiz kostenlos bereitgestellte Online-Mahnantrag bietet neben den Funktionen „“Datenübermittlung““ und „“Signaturerstellung““ ein Modul zur Erstellung der Antragsdatensätze. ks@bos-bremen.de www.bos-bremen.de 

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