Erste Verordnung zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes in Kraft getreten

„“Die zweite wichtige Säule unseres mit dem IT-Sicherheitsgesetz begonnen Bauwerks zur Verbesserung der IT-Sicherheit steht damit. Der mit dem IT-Sicherheitsgesetz etablierte kooperative Ansatz unter Beteiligung der Wirtschaft hat auch hier sehr gut funktioniert, und wir werden ihn weiter ausbauen““, so de Maizière.
Mit der Verordnung können Betreiber feststellen, ob die von ihnen betriebenen Anlagen kritische Infrastrukturen sind und unter das IT-Sicherheitsgesetz fallen oder nicht. Soweit sie betroffen sind, werden sie verpflichtet, dem BSI erhebliche Störungen ihrer informationstechnischen Systeme – je nach Sektor spätestens nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten – zu melden und innerhalb von zwei Jahren die Einhaltung eines Mindeststandards an IT-Sicherheit nachzuweisen.
Die Verordnung bestimmt zunächst Kritische Infrastrukturen in den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Wasser und Ernährung. Bis Anfang 2017 sollen per Änderungsverordnung auch die Anlagen in den Sektoren Transport und Verkehr, Gesundheit sowie Finanz- und Versicherungswesen identifizierbar werden. Dies wird die dritte Komponente des Gesamtpaketes sein.

www.bmi.bund.de

Neueste Artikel

Städte und Gemeinden sehen auch nach den Ergebnissen der Neuauflage des Zukunftsradar Digitale Kommune im Jahr 2019 einen hohen Nutzen durch die Digitalisierung. Gleichzeitig werden auch in diesem…

Die Startups in Deutschland werden skeptischer. Aktuell sagen nur noch 39 Prozent der Gründer, dass sich in den vergangenen zwei Jahren die Lage für ihr eigenes Startup verbessert hat….

Seit Mai 2019 stellt das BSI ein zweistufiges Schulungskonzept zum Erwerb eines neuen Nachweises zum IT-Grundschutz-Praktiker und IT-Grundschutz-Berater zur Verfügung. Auf der BSI-Webseite steht nun der Antrag zur Zertifizierung…