EU-Ministerrat einigt sich auf Zahlungsdiensterichtlinie

Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft haben die im Rat der Finanz- und Wirtschaftsminister erzielte Einigung zu der Zahlungsdiensterichtlinie begrüßt. Der vom Rat verabschiedete Richtlinientext kommt laut ZKA den Änderungsvorschlägen des Europäischen Parlaments vom September 2006 entgegen und unterstütze die Kreditwirtschaft bei der Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums. Damit sei eine wichtige Hürde zur Verabschiedung des Regelungs-vorhabens genommen. Trotz wesentlicher Verbesserungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag bleiben einige Punkte aus Sicht des ZKA unbefriedigend. Die Ausführungsfrist von nur einem Bankarbeitstag für Euro-Zahlungen innerhalb der ganzen Europäischen Union bleibe weiterhin unangemessen kurz. Diese dürfte zu deutlichen Infrastrukturinvestitionen führen, die die Kunden letztendlich mittragen müssten. Des Weiteren betont der ZKA, dass es im besonderen Interesse aller am Zahlungsverkehr teilnehmenden Kunden und Kreditinstitute liege, dass Zahlungen sicher und zuverlässig abgewickelt würden. Deshalb sei es unerlässlich, dass alle Anbieter von Zahlungsdiensten vergleichbaren aufsichtsrechtlichen Anforderungen unterliegen. Auch die Haftungsregeln seien weiterhin mangels eines fairen Lastenausgleichs unausgewogen. Aus Sicht der Kreditwirtschaft würden beispielsweise mit der 150-Euro-Haftungsobergrenze falsche Signale gesetzt, die Kunden zu mangelnder Sorgfalt im Umgang mit ihren Legitimationsmedien – ob beim Online Banking oder bei Kartenzahlungen verleiten könnten. Der ZKA hofft, dass das Europäische Parlament in letzter Minute weitere qualitative Verbesserungen am Richtlinientext durchsetze. Damit wäre dann ein beständiger Rechtsrahmen für den EU-Zahlungsverkehr nach vielen Jahren zähen Ringens verwirklicht. www.zka.de 

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