EU vereinfacht Regelungen für elektronisches Geld

Dem Finanzdienstleister, der elektronisches Geld ausgeben will, seien Geldanlage- oder Kapitaldienstleistungen untersagt. Er solle mit moderaten Transaktionsgebühren arbeiten, die maximal 2 Prozent der Gesamtsumme betragen dürfen, die ein Nutzer speichert. Die wichtigste Änderung der neuen Gesetzgebung ist laut heise die Aussetzung der Direktive 2000/46/EC über elektronisches Geld, die eine hohe Eigenkapitaldecke von mindestens einer Million Euro verlangte und aufgrund der nur große Dienstleister wie z.B. die eBay-Tochter PayPal im Markt tätig waren. Mit der neuen Einstiegsuntergrenze von 350.000 Euro soll der Markt nach Einschätzung der Europäischen Kommission für andere Interessenten, insbesondere für Telekommunikationsunternehmen geöffnet werden. Anbieter wie T-Mobile, Vodafone oder Internet-Provider könnten elektronische Währungen für Minipayments einführen, die wiederum über Monatsrechnungen vom Nutzer der Systeme ausgeglichen werden könnten. Durch den entstehenden Wettbewerb könnte elektronisches Geld billiger und einfacher werden, meint die EU-Kommission. Weitere Informationen: EU-Direktive EU-Kommission 

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