Europäische Bürger brauchen besseres eGovernment

Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes erklärte mit Blick auf die Ergebnisse: „Dies sind vielversprechende Trends für das eGovernment in Europa. Dass die Nutzer mit dem Online-Banking zufriedener sind als mit den elektronischen Behördendiensten zeigt allerdings, dass öffentliche Verwaltungen bei der Entwicklung dieser Dienste noch stärker auf die Bedürfnisse der Nutzer eingehen müssen. Und wir müssen mehr tun, damit elektronische Behördendienste grenzüberschreitend funktionieren.“

Die Digitale Agenda für Europa strebt bis 2015 eine Steigerung der Inanspruchnahme elektronischer Behördendienste durch die EU-Bürger um 50 % an.

 Die wichtigsten Ergebnisse

  1. Die beliebtesten Dienstleistungen waren Einkommensteuererklärungen (73 % der Nutzer geben ihre Steuererklärung online ab), Adressummeldungen (57 %) und die Einschreibung an Hochschulen und/oder Bewerbungen für Stipendien (56 %).
  2. Während 54 % der Befragten noch immer den direkten persönlichen Kontakt oder sonstige herkömmliche Kommunikationswege bevorzugen, gaben mindestens 30 % an, dass sie es sich durchaus vorstellen könnten, elektronische Behördendienste regelmäßig in Anspruch zu nehmen, wenn mehr entsprechende Dienste angeboten würden.
  3. 47 % der Nutzer elektronischer Behördendienste erhielten alles, was sie von den Online-Diensten erwarteten; 46 % konnten nur teilweise das finden, was sie suchten.

Dem Bericht zufolge bedarf es der Verbesserung der Online-Dienste für wichtige Ereignisse im Leben, wie den Verlust des Arbeitsplatzes bzw. die Suche nach einer Beschäftigung, die Gründung eines Unternehmens und die Einschreibung an einer Universität.

  1. Für Menschen, die in ihrem eigenen Land leben, können im Durchschnitt mehr als die Hälfte der administrativen Schritte im Zusammenhang mit diesen wichtigen Ereignissen im Leben online abgewickelt werden. Websites geben Auskunft über die übrigen Schritte. Dennoch ist mehr Transparenz und eine stärkere Interaktion mit den Nutzern vonnöten, damit die Bürger mehr Mitsprache erhalten.
  2. Weniger positiv dagegen sieht es aus für die fast 2 Millionen Menschen, die in ein anderes EU-Land umziehen oder zwischen den EU-Mitgliedstaaten pendeln. Während die meisten Mitgliedstaaten Informationen über Studienmöglichkeiten oder die Gründung eines Unternehmens aus dem Ausland anbieten, ist die Online-Anmeldung weniger verbreitet. Nur 9 Länder ermöglichen es den Bürgern aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, sich online für ein Studium einzuschreiben, und nur 17 Länder gestatten es ihnen, auf diese Weise einige administrative Schritte zur Unternehmensgründung zu erledigen.

Kompletter Bericht und Länderanalyse

Hintergrundinfos der EU-Kommission

Es handelt sich um den zehnten Bericht zum E-Government seit 2001. Der diesjährige Bericht untersucht die Situation in den 27 Mitgliedstaaten der EU sowie in Island, Kroatien, Norwegen, der Schweiz und der Türkei. Erstmalig befasst sich der Bericht sowohl mit der Angebots- als auch mit der Nachfrageseite elektronischer Behördendienste und beinhaltet auch eine Umfrage unter den Nutzern solcher Dienste. In dem Bericht werden auch Benutzerfreundlichkeit, Transparenz und Schlüsselvoraussetzungen untersucht. Schließlich werden in dem Bericht Online-Dienste im Zusammenhang mit drei wichtigen Ereignissen im Leben unter die Lupe genommen: Verlust/Suche eines Arbeitsplatzes, Unternehmensgründung und Studium.

Seit Dezember 2010 arbeiten die Kommission und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten an der Erweiterung und Verbesserung der Dienste, die sie über das Internet anbieten. Der eGovernment-Aktionsplan enthält vierzig spezifische Maßnahmen, mit denen es Bürgern und Unternehmen ermöglicht werden soll, Online-Dienste in Anspruch zu nehmen (siehe IP/10/1718). Die Kommission bewertet derzeit die Fortschritte und wird bis Ende 2013 Bericht erstatten.

Die Kommission unterstützt entschlossen die Entwicklung und Nutzung elektronischer öffentlicher Dienste, die grenzüberschreitend funktionieren. Insbesondere hat die Kommission zur Finanzierung von Großpilotprojekten beigetragen, die verschiedene nationale Online-Systeme verknüpfen und die Bausteine für grenzüberschreitende europäische öffentliche Dienste bilden. Die Arbeiten an e-ID (STORK 2.0), e-Health (epSOS) und e-Justiz (e-CODEX) gehen weiter. Frühere Pilotprojekte für elektronische Geschäftsabläufe (SPOCS) und das elektronische Beschaffungswesen (PEPPOL, jetzt Open PEPPOL ASBL) haben ihre Arbeiten erfolgreich abgeschlossen. Die Kommission beabsichtigt, miteinander verbundene Infrastrukturen für digitale Dienste wie die elektronische Identifizierung und die elektronische Auftragsvergabe in den Jahren 2014 bis 2020 aus der neuen Fazilität „Connecting Europe“ weiter zu unterstützen.

Parallel dazu sollen die im vergangenen Jahr vorgeschlagenen EU-Vorschriften für die elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Signatur (IP/12/558) dafür sorgen, dass Personen und Unternehmen ihre eigene nationale elektronische Identität (e-Id) nutzen können, um auf öffentliche Dienste in anderen EU-Ländern zuzugreifen. Sie schaffen auch einen Binnenmarkt für elektronische Signaturen (e-Signaturen) und einschlägige Vertrauensdienste.

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