Bei den letzten beiden Internetwahlen im Kanton Genf erhielten die Bürger zusätzlich zu den Abstimmungsunterlagen einen 16-stelligen Code, mit dem sie Zugriff auf eine spezielle Webpage erlangten. Nach Eintippen eines weiteren (geheimen) Codes sowie der Angabe des Heimatortes konnten sie dann beispielsweise von zu Hause aus oder im Büro abstimmen. Blinden Menschen ist die volle Teilnahme am Internet-Wahlgang wegen der notwendigen Eingaben am Computer-Bildschirm bislang aber verwehrt gewesen. Deshalb werde das E-Wahlsystem künftig einen Sprach-Synthesizer unterstützen, der den Anwender auf Wunsch mit Sprachbefehlen durch den Stimmabgabeprozess führt und getroffene Entscheidungen durch passende phonetische Antworten verarbeitet. Die Problematik des Ablesens von gedruckten Code-Nummern zur Legitimation der Stimmabgabe soll mit einem biometrischen Fingerabdruckgerät gelöst werden. Hier denken die Entwickler an die Verwendung von Smart Cards, bei denen die biometrischen Informationen auf einem Karten-Chip gespeichert sind. Die Authentifizierung würde lokal über einen Kartenleser mit Fingerprint-Scanner erfolgen.
Städte und Gemeinden sehen auch nach den Ergebnissen der Neuauflage des Zukunftsradar Digitale Kommune im Jahr 2019 einen hohen Nutzen durch die Digitalisierung. Gleichzeitig werden auch in diesem…