EZB veröffentlicht 7. SEPA-Fortschrittsbericht

Der 7.Fortschrittsbericht mit dem Titel „Beyond theory into practice“ zeigt auf, was in zentralen Bereichen bislang erreicht wurde. Beispielsweise können seit der Einführung der SEPA-Lastschrift im November 2009 Lastschriften erstmals auch grenzüberschreitend getätigt werden. Ab dem 1.November 2010 ist die Erreichbarkeit von Zahlungskonten für SEPA-Lastschriften rechtlich gewährleistet. Hierdurch wird die effiziente Verwendung von SEPA-Lastschriften in ganz Europa möglich. Durch die Schaffung des SEPA-Rats, der eine stärker formalisierte Einbindung hochrangiger Vertreter von Verbrauchern, Einzelhändlern, Unternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) sowie öffentlichen Verwaltungen in den SEPA Dialog ermöglicht, wurde außerdem die Governance-Struktur von SEPA verbessert. Weitere Bereiche, in denen Fortschritte erzielt wurden, sind unter anderem die Umsetzung und Durchführung der Richtlinie über Zahlungsdienste sowie die Standardisierung im Bereich Zahlungskarten. Ungeachtet der angeführten Fortschritte wurden bei der marktgesteuerten Umstellung auf SEPA noch nicht die Ergebnisse erzielt, die man ursprünglich erwartet hatte, betont die EZB. Das Bankengewerbe hatte sich selbst eine Frist gesetzt, bis zu der die SEPA-Überweisungen und Lastschriften allgemein genutzt werden sollten, nämlich Dezember 2010. Diese Frist wird jedoch nicht eingehalten werden. Bis August 2010 waren nur 9,3 Prozent aller im Euroraum bearbeiteten Überweisungen SEPA-Überweisungen, und SEPA-Lastschriften machen seit ihrer Einführung im November2009 deutlich unter 1 Prozent aller im Euro-Währungsgebiet verarbeiteten Lastschriften aus. Deshalb unterstützt das Eurosystem die Arbeit der europäischen Gesetzgeber nachdrücklich, damit die für den Abschluss des SEPA Projekts erforderliche Dynamik erreicht wird. Die geplante Verordnung, mit der ein Endtermin für die Umstellung auf SEPA festgelegt wird, ab dem nationale Zahlungsinstrumente nicht mehr verwendet werden können, wird für eine rechtzeitige und reibungslose Einführung von SEPA entscheidend sein. Ferner ist das Eurosystem zuversichtlich, dass die europäischen Gesetzgeber und Regierungen den Bedenken der Marktteilnehmer hinsichtlich der geplanten Verordnung über einen Endtermin für die Umstellung auf SEPA angemessen Rechnung tragen werden. Weitere für den Erfolg von SEPA entscheidende Elemente, bei denen laut EZB noch Handlungsbedarf besteht, sind unter anderem die Bereitstellung innovativer Zahlungsdienstleistungen (z.B. Online- oder mobile Zahlungsdienstleistungen), die Schaffung eines zusätzlichen europäischen Kartensystems sowie die Verbesserung der Sicherheit von Kartentransaktionen durch die allmähliche Abschaffung des Magnetstreifens auf europäischen Karten. Gertrude Tumpel-Gugerell, Mitglied des Direktoriums der EZB, äußerte sich hierzu wie folgt: „SEPA geht von der marktgesteuerten Konzeptions- und Umsetzungsphase in die rechtsverbindliche Umstellungsphase über, in welcher der notwendige Wechsel zu SEPA gewährleistet werden soll. In diesem Stadium stellen sich SEPA einige spezifische Herausforderungen, die nur der Markt und die Regulierungsbehörden gemeinsam meistern können. Ich hoffe, dass die konstruktive Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten in den entscheidenden kommenden zwei bis drei Jahren noch enger werden wird. Dadurch könnten wir gemeinsam dazu beitragen, unser endgültiges Ziel zu erreichen, nämlich die Schaffung eines attraktiven, integrierten und wettbewerbsfähigen europäischen Marktes für Zahlungsdienstleistungen in Euro.“ www.ecb.europa.eu  

Neueste Artikel

Städte und Gemeinden sehen auch nach den Ergebnissen der Neuauflage des Zukunftsradar Digitale Kommune im Jahr 2019 einen hohen Nutzen durch die Digitalisierung. Gleichzeitig werden auch in diesem…

Die Startups in Deutschland werden skeptischer. Aktuell sagen nur noch 39 Prozent der Gründer, dass sich in den vergangenen zwei Jahren die Lage für ihr eigenes Startup verbessert hat….

Seit Mai 2019 stellt das BSI ein zweistufiges Schulungskonzept zum Erwerb eines neuen Nachweises zum IT-Grundschutz-Praktiker und IT-Grundschutz-Berater zur Verfügung. Auf der BSI-Webseite steht nun der Antrag zur Zertifizierung…