GeldKarte mit Jugendschutzmerkmal

Die Aufsteller von Zigarettenautomaten sind von 2007 an verpflichtet, an allen frei zugänglichen Geräten technische Vorkehrungen anzubringen, die die Bedienung durch Jugendliche unter 16 Jahren verhindert. Der Schlüssel ist der von den Banken ausgegebene GeldKarten-Chip. Dieser wird künftig mit einem Alterskontrollmerkmal ausgestattet, das den Kaufvorgang am Automaten verhindert, wenn der Besitzer der Karte unter 16 Jahre alt ist. Die Tabakindustrie wird in den kommenden Jahren alle rund 600.000 unbewachten Automaten auf die GeldKarte umstellen. Das Jugendschutzmerkmal auf dem Chip soll nicht nur der Schlüssel zum Zigarettenautomaten sein, sondern auch in Spielhallen, Videotheken und für Adult-Inhalte im Internet. Als erste deutsche Kreditinstitute geben die Sparkassen und Genossenschaftsbanken schon heute GeldKarten mit Jugendschutzmerkmal an ihre Kunden aus. Laut der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten entspricht die GeldKarte den gesetzlichen Anforderungen im Internet. Durch die Einrichtung technischer Barrieren soll Kindern und Jugendlichen der Zugang zu altersbeschränkten Angeboten versperrt werden. Lediglich Erwachsene sollen innerhalb der so genannten geschlossenen Benutzergruppen die Möglichkeit haben, derartige Inhalte aus dem Internet abrufen zu können. Die von der KJM aufgestellten Eckwerte zu den Anforderungen sind Volljährigkeitsprüfung durch persönlichen Kontakt sowie eine Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang, wie es beim Einsatz der GeldKarte der Fall ist. annette.hoellebrand@fun.de www.fun.de 

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