GeldKarte setzt auf Jugendschutz

Der geringen Nutzung der Geldkarte könnte der Jugendschutz auf die Beine helfen. So schreibt das aktuelle Jugendschutzgesetz den Betreibern von Zigarettenautomaten vor, zum 1. Januar 2007 alle Zigarettenautomaten für Jugendliche unter 16 Jahren unzugänglich zu machen. Die GeldKarte will hier punkten und trägt deshalb seit einiger Zeit ein so genanntes Jugendschutzmerkmal, das es Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 ermöglicht, sich als „altersberechtigt“ am Zigarettenautomaten auszuweisen. Bis heute tragen 30 Millionen der ausgegebenen GeldKarten dieses Alterskriterium. Das neue Merkmal wird nur auf kontogebundene GeldKarten aufgebracht, die so genannten White Cards sind wegen der fehlenden Personenbindung dafür ungeeignet. Rund jeder dritte der knapp 700.000 Zigarettenautomaten in Deutschland verfügt heute über ein GeldKarte-Lesegerät, die GeldKarte spielt aber im Gesamtumsatz der umgerüsteten Geräte mit 1,6 Prozent nur eine geringe Rolle, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Deutscher Tabakwarengroßhändler und Automatenaufsteller (BDTA) Peter Lind auf der Berliner Tagung. Die Investitionen zur Umrüstung der Automaten belaufen sich laut Lind auf ungefähr 100 Millionen Euro. Müssen sich Raucher aber in Zukunft mit dem Alterskriterium auf der GeldKarte ausweisen, hoffen sowohl Automatenaufsteller als auch Banken und Sparkassen, dass die erworbenen Zigaretten gleich mit der Karte bezahlt werden. Das vom Tabakwarengroßhandel mit der Kreditwirtschaft ausgehandelte Alterskriterium soll in Zukunft auch für den Jugendschutz im Internet und für weitere Automatentypen genutzt werden. Die GeldKarte wird von der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) als technische Ausweislösung für Über18-Portale im Internet empfohlen, erste Internethändler sollen bereits an der Umsetzung arbeiten. www.bdta.de www.geldkarte.de www.Initiative-GeldKarte.de 

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