Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur sind mehrere Produkte und Dienste der Industrie notwendig, die von der gematik zugelassen werden müssen, wie beispielsweise der Konnektor, das E-Health-Kartenterminal, der VPN-Zugangsdienst und der elektronische Praxisausweis. Diese stellen neben der Anpassung des jeweiligen IT-Verwaltungs- oder -informationssystems die Basisausstattung dar, um eine medizinische Einrichtung an die Telematikinfrastruktur anzuschließen.
Als erste haben das Zulassungsverfahren der gematik erfolgreich durchlaufen der Konnektor „KoCoBox MED+“ des Unternehmens KoCo Connector, das E-Health-Kartenterminal „ORGA 6141 online“ des Unternehmens Ingenico Healthcare, der VPN-Zugangsdienst des Unternehmens CompuGroup Medical Deutschland und die Bundesdruckerei als Anbieter von elektronischen Praxisausweisen. Die Bundesdruckerei hat dabei zunächst die Zulassung für Zahnarztpraxen erhalten. Die Zulassung für Arzt- und Psychotherapeutenpraxen wird in Kürze folgen.
Für den bundesweiten Betrieb der Anwendung Versichertenstammdaten-Management hat die gematik fristgerecht zum 30. Juni 2017 die erforderlichen Sicherheits- und Betriebskonzepte festgelegt, sämtliche technische Vorgaben (Spezifikationen) definiert und veröffentlicht sowie die notwendigen Zulassungsverfahren für die zentral und dezentral betriebenen Produkte und Dienste etabliert.
Zur technischen Ausstattung einer medizinischen Einrichtung, um diese an die Telematikinfrastruktur anzuschließen, gehört ein neues Gerät, der Konnektor. Er verbindet die IT-Systeme medizinischer Einrichtungen mit der Telematikinfrastruktur (ein Internetanschluss ist notwendig). Der Konnektor ist mit einem Router vergleichbar, jedoch mit einem deutlich größeren Funktionsumfang und einem sehr hohen Sicherheitsniveau. Er stellt ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) her, in dem elektronische Anwendungen unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom sonstigen Internet genutzt werden können.
Das Versichertenstammdaten-Management ist die erste Anwendung der Telematikinfrastruktur und ermöglicht es Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten in Echtzeit (online) automatisiert zu überprüfen, ob die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten aktuell sind bzw. ob ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht. Dieser Online-Datenabgleich ist gesetzlich verpflichtend. Erst jüngst hat der Bundesrat die Frist für die flächendeckende Einführung des Versichertenstammdaten-Managements durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen und Zahnärzte auf den 31. Dezember 2018 verlängert.