„Jetzt, wo wir die Industrie auffordern konnten, auch für die letzten drei Lose verbindliche Angebote abzugeben, wurden alle für den Online-Rollout (Stufe 1) notwendigen Dokumente termingerecht versendet. Damit sind wir einen wesentlichen Schritt weiter, um das Gesundheitswesen zum Nutzen aller sicher, sektorübergreifend und digital zu vernetzen“, betont Prof. Dr. Arno Elmer, Hauptgeschäftsführer der gematik GmbH. Erst wenn die an der Erprobung des Online-Rollouts (Stufe 1) teilnehmenden Heilberufler und Krankenhäuser mit den entsprechenden Karten ausgestattet seien, könnten die Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten und die Sicherheitsfunktionalitäten der TI wie etwa die qualifizierte elektronische Signatur tatsächlich getestet werden. „Durch die konstruktive und intensive Zusammenarbeit aller Beteiligten liegen wir im Zeitplan des Vergabeverfahrens. Das stärkt das Vertrauen der Industrie in die gematik als bundesweites Kompetenz- und Kommunikationszentrum“, erklärt Elmer.
Der Schutz persönlicher und medizinischer Daten sowie die Sicherheit der eingesetzten Verfahren stehen dabei im Vordergrund und werden durch langfristig geeignete kryptographische Verfahren gewährleistet. Die neue „Kartengeneration 2“ der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), des Heilberufsausweises und der Ausweise für medizinische Institutionen erfüllt sämtlich dieses hohe Sicherheitsniveau.
Gemäß der Planung im Vergabeverfahren wird der Zuschlag für die Lose voraussichtlich im vierten Quartal dieses Jahres erfolgen. Basierend auf den von Giesecke & Devrient GmbH (Los 1) und T-Systems International GmbH (Los 2) gelieferten Karten-Rohlingen mit Betriebssystem (COS) wird die Industrie dann in den Losen 3 und 4 technische und organisatorische Lösungen für die Herausgabe von HBAs und SMC-Bs entwickeln. Das heißt, die HBAs werden beispielsweise mit individuellen optischen Merkmalen wie Lichtbild und Name des Heilberuflers versehen. Außerdem erhalten HBAs und SMC-Bs eine elektronische Personalisierung mittels entsprechender Zertifikate. Diese tragen dazu bei, den Heilberufler oder die Institution anhand besonderer Merkmale eindeutig zu identifizieren.
Darüber hinaus soll von jedem beauftragtem ZDA ein benutzerfreundliches Antrags- und Freigabeportal entwickelt und bereitgestellt werden, über das die einzelnen Heilberufler ihren HBA und Institutionskarten beantragen können. Das Portal ist mit den jeweils zuständigen Berufsorganisationen des Heilberuflers verbunden. Bestätigen diese die Berechtigung des Heilberuflers, beginnt der Prozess zur Produktion und Ausgabe des beantragten Ausweises.
Die Lose 3 und 4 werden an zwei verschiedene Auftragnehmer vergeben. Sie umfassen dabei inhaltlich gleichlautend die Entwicklung und Erprobung der Herausgabe von Heilberufsausweisen und Institutionskarten in jeweils einer von zwei Testregionen. Die zweifache Vergabe der inhaltlich identischen Leistung ermöglicht, verschiedene Lösungsansätze der Industrie zu erproben.
Los 5 betrifft die Bereitstellung von PKI-Infrastruktur und zugehöriger Dienstleistungen für sogenannte „Card Verifiable Certificates“ (CVC). Mit diesen Zertifikaten wird die gegenseitige Authentisierung etwa der elektronischen Gesundheitskarte und eines Heilberufsausweises auch offline sichergestellt. Außerdem beinhalten die G2-Karten eine erweiterte Berechtigungsverwaltung. Anhand dieser können Zugriffsrechte auf Daten, die auf der eGK gespeichert sind, detaillierter beschrieben werden. Dazu gehört beispielsweise, ob der Inhaber eines Heilberufsausweises berechtigt ist, die später verfügbaren Notfalldaten von einer eGK zu lesen oder auf die eGK zu schreiben.
Nach erfolgreicher Vergabe der Lose 3 bis 5 der G2-Karten wird die Erprobung der Anwendungen nach spätestens zehn Monaten im Echtbetrieb in den Testregionen Nordwest und Südost beginnen. Die Testregion Nordwest besteht aus den Ländern Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, die Testregion Südost aus Sachsen und Bayern. Die Erprobung soll sechs Monate andauern.