„Zur Schaffung von Vertrauen in die von der gematik angestrebte höchstmögliche Sicherheit der Telematikinfrastruktur ist eine solche Erprobung unumgänglich“, betonte Prof. Dr. Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer. Wichtig sei, dass auch die Versichertendaten auf dem USB-Stick nach dem höchsten Sicherheitsstandard kryptografisch geschützt seien. Die Bundesärztekammer empfehle deshalb eine Verschlüsselung mit dem Schlüssel der elektronischen Gesundheitskarte. „Wir halten es außerdem für dringend erforderlich, dass die gematik mehr Transparenz über die Aktivitäten zur Erprobung der elektronischen Gesundheitskarte herstellt“, mahnte Fuchs und spielte damit auf eine Entscheidung der gematik an, die den jüngsten Sachstandsbericht über die Feldtests des Release 1 der eGK als „“streng vertraulich““ klassifiziert hatte und so eine Weitergabe und Diskussion der Testergebnisse verhindern wollte. „Die Zwischenergebnisse der Erprobungsphase in den sieben Testregionen müssen veröffentlicht und unvoreingenommen erörtert werden. Wir begrüßen sehr, dass sich die anderen Gesellschafter dieser Forderung der Bundesärztekammer angeschlossen haben“, sagte Fuchs. Von der Bewertung der Testergebnisse hingen mögliche weitere Tests ab. Darüber hinaus müsse die gematik auch über die weitere Planung beim erheblich verzögerten Basis-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte in Nordrhein informieren, forderte Fuchs. www.baek.de www.gematik.de
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