Für die Befürchtungen von Daten- und Verbraucherschützern zeigt die Bundesregierung dennoch Verständnis, da durch die automatische und sichtkontaktlose Art der Datenübertragung vom Chip zum Lesegerät oftmals nicht erkennbar sei, wann, wo und in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet würden. Die Bundesregierung will aber nicht gesetzgeberisch tätig werden, bevor nicht geklärt ist, ob die Anforderungen an den Datenschutz auch durch eine zeitnah abzuschließende Selbstverpflichtung der Wirtschaft gewahrt werden können und welche Anwendungen sich im Endkundenbereich konkretisieren. Gegen eine momentane gesetzgeberische Regulierung von RFID spreche zudem der noch offene europäische Rechtsrahmen. Die deutsche Wirtschaft soll das „“Innovations- und Gewinnpotenzial von RFID““ auch in nächster Zeit nutzen und ihre internationale Vorreiterstellung festigen. Deutschland sei derzeit – neben Frankreich und Großbritannien – Vorreiter bei der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Anwendungen mit RFID-Chips. Für deutsche Hersteller von RFID-Komponenten werde bis 2010 eine Umsatzsteigerung auf etwa 1,4 Mrd. Euro Gesamtumsatz (2006: ca. 914 Mio. Euro) prognostiziert. Die Politik ihrerseits werde die weitere Marktentwicklung sowie das Entstehen einer Selbstverpflichtung der Wirtschaft beobachten. Wenn keine Einigung zwischen Wirtschaft und Verbraucherschutzverbände zustande käme, wolle die Bundesregierung prüfen, ob nicht doch sensible Bereiche wie die Deaktivierung der RFID-Chips beim sog. Opt-in-Modell gesetzlich geregelt werden müssten. Ein gesetzlicher Handlungsbedarf müsse erneut geprüft werden, wenn es konkrete Anwendungen beim Endkunden gebe, RFID sich im Alltag der Verbraucher weiter etabliere oder ein EU-Rechtsrahmen absehbar werde. Die technikneutrale Konzeption des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG solle aber nicht angetastet werden, da sie sich bewährt habe. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/078/1607891.pdf
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