Die Innen- und Justizminister der EU haben sich auf ihrer Ratstagung über die Einführung biometrischer Merkmale in Visa und Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige geeinigt. Die Schlussfolgerungen sehen vor, dass künftig das Gesichtsbild und die Abdrücke von zwei Fingern in einem in den Dokumenten enthaltenen Chip gespeichert werden. Auf der Basis dieser Entscheidung werden die technischen Arbeiten fortgeführt. Die Einführung soll nach einer Übergangszeit von drei Jahren nach Vorliegen der technischen Spezifikationen erfolgen. Die Kommission beabsichtigt in einem zweiten Schritt Vorschläge zur Einführung biometrischer Merkmale in Pässen für Unionsbürger vorzulegen; darüber hinaus soll im kommenden Jahr über die Einrichtung eines Europäischen Visuminformationssystems entschieden werden, das ebenfalls eine Einbeziehung biometrischer Daten vorsieht. Die Einigung geht zurück auf Vorschläge zur Einführung biometrischer Merkmale, die Bundesinnenminister Schily nach den Anschlägen des 11. September 2001 vorgelegt hatte.
Städte und Gemeinden sehen auch nach den Ergebnissen der Neuauflage des Zukunftsradar Digitale Kommune im Jahr 2019 einen hohen Nutzen durch die Digitalisierung. Gleichzeitig werden auch in diesem…