G&D bietet Lösung für digitalen Fahrtenschreiber

Insgesamt sind alle Komponenten-Anbieter dazu verpflichtet, für die Zulassung des digitalen Tachographs bis Mai 2004 den staatlichen Kraftfahrtbehörden drei Zertifizierungen vorzuweisen. Denn laut des Zeitplans der EU müssen ab dann “Brummi-Fahrer” die erforderliche Karte für ihr Fahrzeug beantragen können; die entsprechende Technologie muss also für den Straßenverkehr zugelassen sein. Auf Basis dieser länderspezifischen Zulassung kann in einem zweiten Schritt von dem europäischen Joint Research Centre in Italien das Zusammenspiel der einzelnen Systemkomponenten des digitalen Tachographen getestet werden, so zum Beispiel die Interoperabilität zwischen dem Lesegerät im LKW und der Chipkarte des Fahrers. Das JCR ist die zentrale Forschungseinrichtung der EU. Sobald das Institut seine Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat, wird in einem letzten Schritt die Typenzulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt. Insgesamt vier verschiedene Kartentypen werden für den Einsatz des digitalen Fahrtenschreibers hergestellt. Neben der Chipkarte für den Fahrer werden Firmenkarten, Karten für die Polizei sowie für die Werkstätten ausgegeben. Den Löwenanteil des gesamten Kartenvolumens machen allerdings die intelligenten Chipkarten für die Fahrer aus. In einem Zeitraum von fünf Jahren werden in Europa mehrere Millionen Chipkarten gebraucht, da jährlich etwa 500.000 Nutzfahrzeuge neu zugelassen werden. Die Chipkarten für die Fahrer sehen aus wie ein europäischer Führerschein und entsprechen auch hinsichtlich ihrer Wertigkeit einem Ausweisdokument. Sie sind ausgestattet mit Lichtbild und den persönlichen Daten des Fahrers, die auf dem Chip gespeichert sind. Mit seiner persönlichen Chipkarte legitimiert sich der Fahrer gegenüber dem Tachographen vor Beginn der Fahrt. Die Karte bleibt während der gesamten Fahrt im Lesegerät des Tachographen. Ein Sensor im Motorraum gibt die dort ermittelten Daten an den digitalen Fahrtenschreiber im Cockpit des LKWs weiter. Erfasst werden Fahrtzeiten, Entfernungen, Geschwindigkeiten und Pausen. Über einen tragbaren Rechner, der an den Tachographen angeschlossen werden kann, können autorisierte Personen alle Daten abrufen. Das kann entweder bei einer Polizeikontrolle geschehen oder in der Firma selbst. Das Auslesen der Daten aus dem Tachographen wird über unterschiedliche Zugriffsrechte geregelt, die auf der jeweiligen Chipkarte gespeichert werden: So kann ein Polizeibeamter mit Hilfe seiner Kontrollkarte feststellen, ob der Fahrer die vorgeschriebenen Pausen eingehalten hat. Mit Hilfe der Unternehmenskarte können Daten, die auf dem Kontrollgerät gespeichert sind, angezeigt, übertragen und ausgedruckt werden. Da die Einstellungen des Tachographen nachgeprüft werden müssen, gibt es auch für Werkstätten entsprechende Chipkarten, mit deren Hilfe ein Tachograph geeicht werden kann. ulrike.zeitler@de.gi-de.com www.gi-de.com 

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