Handelsverband: Bei SEPA nur das Notwendigste regeln

Der HDE-Chef mahnte die Politik, sich nicht einspannen zu lassen, um die kreditwirtschaftlichen Standards zur gesetzlichen Grundlage zu machen. Vielmehr müssten sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf das Allernotwendigste beschränken. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum beispielsweise der Name des Zahlers bei einer Lastschrift als notwendiges Datum gesetzlich verordnet werden soll. Selbst die Banken prüfen bei der Abwicklung einer Lastschrift nur die Kontonummern und nicht mehr den Namen, da er zu fehleranfällig ist und keine ausreichende Authentifizierung gibt. Ein ‚Pflichtfeld Name’ würde allerdings ELV verhindern, da dieser nicht elektronisch aus der Bankkarte auslesbar ist.““ Genth mahnte daher, dass die geplante Verordnung über technische Mindestanforderungen bei Überweisungen und Lastschriften nur die wirklich notwendigen Regelungen festschreiben soll: „Alles Weitergehende würde den Wettbewerb unnötig einschränken.“ www.einzelhandel.de 

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