Das aktuelle Signaturgesetz sieht vor, dass eine Software, die zur Erstellung von qualifizierten Signaturen gemäß Signaturgesetz verwendet wird – so genannte Signaturanwendungskomponenten – entweder zertifiziert oder mit einer Herstellerklärung an den Anwender ausgeliefert werden muss. Diese Herstellererklärung muss von der BNetzA im Amtsblatt veröffentlicht sein. Die gesetzliche Regelung gilt sowohl für Software im eigenen Unternehmen, als auch für Software die über externe Dienstleistungsanbieter (ASP-Dienste, etc.) genutzt wird. Die aktuell veröffentlichte Herstellererklärung bezieht sich auf das AuthentiDate Produkt „eBilling Signatur Server Version 2.4.0“. Für dieses Produkt wurde außerdem im Juni 2005 von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Einhaltung der Vorschriften im Rechnungswesen durch eine Software Zertifizierung bestätigt. presse@authentidate.de www.authentidate.de
Ein neuer Digitaler Ausweis-Service ermöglicht die vollautomatisierte Identifikation und Legitimierung von Sparkassen-Kunden innerhalb kürzester Zeit. Entwickelt wurde der Service von der S-Markt & Mehrwert. Die Pilotierung und Einführung wird…