„Die Sorgen der Ärzte sind unbegründet“, sagte Scheer. „Die Investitionskosten für die Praxen amortisieren sich mittelfristig. Und gegenüber den heute gängigen Verfahren im Umgang mit Patientendaten ist die elektronische Gesundheitskarte ein Quantensprung für mehr Sicherheit.“ Wenn Daten von der Karte abgerufen werden, sollen, muss sich der Arzt mit seinem elektronischen Heilberufsausweis beim Lesegerät anmelden, zum anderen der Patient mit seiner Gesundheitskarte. Beide müssen außerdem ihre persönliche PIN-Nummer eingeben. Ausgenommen davon sind nur Notfalldaten. Als positives Kriterium der eGK führt der BITKOM aus, dass jeder Einzelne individuell entscheiden kann, welche Informationen auf der neuen Karte hinterlegt werden und welcher Arzt sie nutzen darf. „Die gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten, dass der Patient die Hoheit über seine Daten bekommt“, sagte Scheer. Nach Angaben der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern seien die Anforderungen des informationellen Selbstbestimmungsrechts durch die elektronische Gesundheitskarte geradezu vorbildlich umsetzt. Laut BITKOM stößt der eGK auch bei den Bundesbürgern auf großes Interesse. Laut einer von dem Verband in Auftrag gegebenen Erhebung wollen – nach der Einführung der neuen Karte – 93 Prozent der Bundesbürger persönliche medizinische Daten auf der Karte speichern. Nur 5 Prozent der Deutschen lehnen die neuen Möglichkeiten ab, 2 Prozent sind sich unsicher. Leichte Unterschiede gibt es bei der Frage, welche Informationen hinterlegt werden sollen. Insgesamt 90 Prozent der Deutschen wollen Notfalldaten speichern. Bei Impfungen sind es 84 Prozent, bei Medikamenten 78 Prozent, bei Rezepten 66 Prozent und bei Erkrankungen 62 Prozent. Diese Ergebnisse beziehen sich auf eine von Forsa durchführte repräsentative Befragung von 1001 Bürgern ab 18 Jahren, die Ende 2007 durchgeführt wurde. p.mentzinis@bitkom.org www.bitkom.org
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