Internationale Datenschutzkonferenz fordert mehr Datenschutz in der Cloud

Hierzu der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar: „Wir waren uns einig, dass Cloud-Computing nicht zu Lasten des Datenschutzes gehen darf. Die Internationale Datenschutzkonferenz fordert Anbieter und alle anderen Beteiligten auf, ein hohes Datenschutzniveau für Cloud Computing-Dienste zu gewährleisten. Die Nutzer derartiger Dienste, insbesondere Unternehmen und öffentliche Stellen müssen sich vergewissern, dass die Cloud-Dienste ein ausreichendes Datenschutzniveau garantieren, sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen. Anbieter müssen für mehr Transparenz sorgen. Zudem müssen datenschutzrechtliche und -technische Anforderungen frühzeitig berücksichtigt werden (privacy by design). Eine grenzüberschreitende Datenverarbeitung setzt internationale Datenschutzstandards voraus. Die Datenschutzbehörden haben bereits entsprechende Entwürfe vorgelegt. Wir sind bereit, an deren Erarbeitung weiterhin mitzuwirken.“

Reformen des Datenschutzrechts in der Europäischen Union oder den Vereinigten Staaten von Amerika sowie Initiativen zur Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden gaben Anlass für eine weitere Entschließung zur Zukunft des Datenschutzes.

Die 34. Internationale Datenschutzkonferenz fand vom 22. bis 26. Oktober 2012 in Punta del Este (Uruguay) statt. Der Teilnehmerkreis der öffentlichen Beratungen der Konferenz umfasst neben den unabhängigen Datenschutzbehörden auch Vertreter von Staaten ohne unabhängige Datenschutzkontrollorgane, internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen sowie Vertreter aus Wissenschaft und Industrie. Wie der Datenschutz bei neuen Technologien gewährleistet werden kann, stand im Mittelpunkt der diesjährigen Konferenz. Die Beschlüsse der zur Konferenz zugelassenen unabhängigen Datenschutzbehörden haben empfehlenden Charakter.

www.bfdi.bund.de

 

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