Das digitale Lichtbild des ePasses wird mit einem Zugangsschlüssel abgerufen, der aus der maschinenlesbaren Zone des Passes gebildet wird (Basic Access Control). Dagegen kommt bei den gespeicherten Fingerabdrücken die Extended Access Control zum Einsatz, bei der sich das Lesegerät gegenüber dem Pass authentifizieren muss, ehe ein sicherer Kommunikationskanal aufgebaut wird. Eben dieses Verfahren wurde in Prag einem Interoperabilitätstest unterzogen. Bis Juni 2009 müssen alle Mitgliedsstaaten der EU elektronische Reisepässe ausgeben, die neben dem biometrischen Passbild auch die Fingerabdrücke gespeichert haben. Deutschland speichert die Fingerabdrücke seit 2007 in den neuen ePässen. Die Ergebnisse im Einzelnen: Interoperabilitätstest Prag
Städte und Gemeinden sehen auch nach den Ergebnissen der Neuauflage des Zukunftsradar Digitale Kommune im Jahr 2019 einen hohen Nutzen durch die Digitalisierung. Gleichzeitig werden auch in diesem…